Der Heizkostenzuschuss kann noch bis 30. September beantragt werden

Land Salzburg hat heuer bereits rund 1,3 Millionen Euro ausbezahlt / Pro Haushalt beträgt die Unterstützung 250 Euro

(LK)  Das Wetter der vergangenen Tage hat für etwas Abkühlung gesorgt – und bei so manchem vielleicht schon Erinnerungen an die Heizsaison im Herbst und Winter geweckt. Auch wenn die Temperaturen nun wieder steigen, gibt es einen guten Grund, sich schon jetzt mit dem Thema Heizen zu beschäftigen: Der Heizkostenzuschuss des Landes für die Heizperiode 2025/2026 kann nur noch bis 30. September beantragt werden.

  • Anspruchsberechtigt sind volljährige Personen mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, deren Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Mehr dazu unten im Text.

Mit 250 Euro pro Haushalt hilft das Land Salzburg jenen Menschen, die durch Heizkosten besonders belastet sind. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Anspruchsberechtigte zu erreichen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte die Gelegenheit nutzen und den Antrag noch rechtzeitig stellen – die Frist endet am 30. September“, so Soziallandesrat Wolfgang Fürweger.

Heuer bereits 1.283.000 Euro ausbezahlt

Seit 1. Jänner 2026, dem Beginn der Antragstellung, wurden rund 8.400 Anträge auf Heizkostenzuschuss eingebracht. Knapp 6.400 wurden bereits bearbeitet, davon konnten bereits mehr als 5.100 Anträge zugesichert beziehungsweise ausbezahlt werden. Bisher hat das Land Salzburg im laufenden Jahr 1.283.000 Euro an Heizkostenzuschüssen ausbezahlt. Insgesamt stehen für den diesjährigen Heizkostenzuschuss 2.350.000 Euro zur Verfügung.

Wer den Heizkostenzuschuss beantragen kann

Anspruchsberechtigt sind volljährige Personen mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, deren Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen für die Heizperiode 2025/2026 liegen bei:

  • 1.424 Euro für Alleinlebende sowie Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher

  • 1.862 Euro für Ehepaare, Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften

Die Grenzen erhöhen sich je nach Haushaltsgröße – etwa für Kinder und weitere erwachsene Personen im Haushalt. Für eine rasche Bearbeitung wird empfohlen, erforderliche Einkommensnachweise direkt mit dem Antrag hochzuladen. Der Heizkostenzuschuss kann einmal pro Heizperiode genehmigt werden.

Telefonhotline und Leichte Sprache

Wer Hilfe bei der Antragstellung braucht oder Fragen hat, kann die Telefonhotline von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 12.00 Uhr, unter Tel. +43 662 8042-3669 nutzen. Informationen zum Heizkostenzuschuss stehen auch in Leichter Sprache zur Verfügung: www.salzburg.gv.at/heizkostenzuschuss-leicht

Weitere Informationen, die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular gibt es hier: www.salzburg.gv.at/heizscheck
 

Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_260819_20 (bk/msc)