Austausch von Land und Kommunen zu Schlüsselinitiativen in der Raumordnung / Begutachtungsfrist von Novellen noch bis 29. April
(LK) Bis 29. April ist das umfassende Paket von Gesetzesnovellen aus dem Bau- und Raumordnungsrecht noch in Begutachtung. Es verfolgt insbesondere ein Ziel: Das Wohnen in Salzburg leistbarer zu machen. Landesrat Martin Zauner tauschte sich heute in St. Gilgen mit dem Vorstand des Salzburger Gemeindeverbands insbesondere zu zwei Schlüsselinitiativen im Bereich der Raumordnung aus.

Landesrat Martin Zauner mit dem Präsidenten des Salzburger Gemeindeverbandes, Manfred Sampl, bei der Tagung in St. Gilgen.
So sieht die Novelle des Raumordnungsgesetzes unter anderem vor, dass Gemeinden mit „überörtlicher Funktion“ verpflichtet werden, bis 2030 ihre Flächenwidmungspläne zu überprüfen und dadurch Flächen für den förderbaren Wohnbau zu aktivieren. „Damit wollen wir erreichen, dass bestehende Baulandreserven in guten Lagen mobilisiert werden“, informiert Wohnbaulandesrat Martin Zauner. Weiters ist für die genannten Gemeinden zukünftig bei der Neuausweisung von Wohnbauland ab einer Größenordnung von 2.000 Quadratmetern der Abschluss eines Raumordnungsvertrag mit dem Grundeigentümer vorgesehen.
Standortbezogene Raumordnungsverträge
Bezüglich der Raumordnungsverträge informiert der Landesrat: „Der Inhalt wird standortbezogen zu beurteilen sein. Sicherzustellen sind jedoch neben der Preisangemessenheit die Entwicklungsziele betreffend förderbare Wohnungen und die entsprechenden Leistungsfristen“, so Zauner.
Zauner: „Mitwirken der lokalen Ebene.“
Für Landesrat Martin Zauner steht fest: „Bei der Umsetzung unserer zahlreichen Initiativen für leistbares Wohnen sind wir ganz wesentlich auch auf das Mitwirken der lokalen Ebene angewiesen. Der gegenseitige Austausch und die fachliche Unterstützung zwischen dem Land und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sind daher während der Erarbeitung und auch nach Inkrafttreten neuer Bestimmungen von höchster Bedeutung.“
Sampl: „Konstruktiver Austausch.“
Der Präsident des Salzburger Gemeindeverbands, Manfred Sampl, fasst das heutige Treffen wie folgt zusammen. „Es war ein sehr konstruktiver Austausch, für den wir uns sehr bedanken. In den Angelegenheiten der Gemeinden mit überörtlicher Funktion ersuchen wir das Land um rechtliche Begleitung, zum Beispiel in Form von Leitfäden und Musterverträgen. Zudem fordern wir klare Regeln mit möglichst wenigen Ausnahmen bei den langfristig ungenutzten Baugrundstücken, Zweitwohnsitzen und Leerstandsabgaben.“
Lexikon: Gemeinden mit überörtlicher Funktion
Bei den Gemeinden mit „überörtlicher Funktion“ handelt es sich um solche, welche bestimmte Daseinsgrundfunktionen und dabei insbesondere Wohnungsversorgungsfunktionen zukommen. In den Erläuterungen zu den Gesetzesnovellen werden die Landeshauptstadt Salzburg, Hallein, Seekirchen am Wallersee, Golling, Kuchl, Neumarkt am Wallersee, Oberndorf, Straßwalchen und Wals-Siezenheim genannt. Innergebirg werden St. Johann im Pongau, Tamsweg, Zell am See, Abtenau, Altenmarkt, Bad Gastein, Bad Hofgastein, Bischofshofen, Schwarzach, Radstadt, Lofer, Mittersill und Saalfelden am Steinernen Meer angeführt.
Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_250423_40 (ap/bk)