Regelwerk für präventiven Schutz der Almwirtschaft kundgemacht
(LK) Die neue Wolfsverordnung, die in Salzburg als erstem Bundesland eine geregelte Entnahme einer festgelegten Anzahl von Wölfen bereits vor Schadenseintritt ermöglicht, wurde heute kundgemacht. Sie gilt ab dem 1. Mai 2026 um 0.00 Uhr.

Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek und Hannes Üblagger (Wolfsbeauftragter des Landes Salzburg).
Bei der heute kundgemachten Maßnahmengebietsverordnung Wolf 2026 und 2027 steht der Schutz der Alm- und Weidewirtschaft, das Verhindern von Schäden und gleichzeitig die Einhaltung des europäischen Artenschutzes im Fokus. Die Entnahme von Wölfen in sieben Wildregionen ist streng geregelt.
Svazek: „Meilenstein im Wolfsmanagement.“
Ab dem 1. Mai dürfen in sieben Wildregionen im Pinzgau und Pongau maximal zwei Wölfe pro Jahr während der Weideperiode präventiv entnommen werden. Dies berührt nicht Entnahmen von weiteren Schadwölfen. Sie ist bis Ende 2027 befristet. „Der vermutlich erste Wolfsriss in Maria Alm mit mindestens zehn getöteten Ziegen dieses Jahr hat gezeigt, dass Eile geboten ist, um den geregelten und rechtssicheren Umgang mit Wölfen garantieren zu können. Mit der heute kundgemachten Verordnung setzen wir genau jetzt zu Beginn der Almsaison einen Meilenstein im Wolfsmanagement“, betont Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek.
Fokus auf stark betroffene Regionen
Die neue Verordnung definiert ein Maßnahmengebiet von rund 122.000 Hektar in jenen Regionen, in denen die Nutztierrisse in den vergangenen Jahren und damit die Belastung für die Almwirtschaft besonders hoch waren und in welchen gemäß der Weideschutzgebietsverordnung direkte Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz vor den Wildarten Braunbär, Wolf und Luchs als nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand (arbeitstechnisch- oder kostenmäßig) beurteilt wurden. Die Entnahme ist streng geregelt:
- maximal zwei Wölfe pro Jahr (Schadwolfentnahmen sind davon unberührt)
- ausschließlich während der Weideperiode von 1. Mai bis 15. November
- befristet bis Ende 2027
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Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_260429_30 (mw/hei)